Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen bei Neubauten sowie bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden einzuhalten sind. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und dem jeweiligen Bauteil ab.
Wir beraten Sie gerne, welche Anforderungen für Ihr Projekt gelten und welche Dämmmaßnahme technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
➡️ Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Fachgerechte Ausführung
Wir legen großen Wert auf eine fachgerechte und langlebige Ausführung. Unsere Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den Verarbeitungsvorgaben der jeweiligen Hersteller.
Selbstverständlich gelten für unsere Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch stellen wir Ihnen außerdem eine Fachunternehmererklärung aus, sofern diese für Ihre Maßnahme erforderlich ist.
➡️ Weitere Informationen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
